AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Erbringung von Gebäudereiniger-Leistungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen gem.
    § 14 und Verbrauchern gem. § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese werden fortan als „Auftraggeber“ bezeichnet. Die Unternehmen der Furtmeier Dienstleistungsgruppe werden als „Auftragnehmer“ bezeichnet.
  2. 2. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Furtmeier Dienstleistungsgruppe. Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners gelten nur insoweit, als der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Art und Umfang der Leistung

  1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot/einen schriftlichen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
  2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. –erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich erfasst werden. Lediglich im Ausnahmefall gilt eine mündliche Erteilung. Diese ist dann von den hierzu autorisierten Personen (z.B. Auftraggeber, Vorarbeiter, Auftragnehmer) festzulegen.

§ 3 Abnahme und Gewährleistung

  1. Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
  2. Bei einmaligen Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach (schriftlicher Meldung) der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
  3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
    Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme zu rügen.
  4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
  5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt, bei wiederkehrenden Leistungen auf zwei Monatsvergütungen.

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§ 4 Aufmass

  1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks zu ermitteln.
  2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
  3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§ 5 Preise

  1. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Sicherheitseinbehalt

  1. Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 7 Schließdienst

  1. Leistungen, die einen Kontrollgang und das Schließen sämtlicher Fenster und Innentüren schuldet der Auftragnehmer nur, wenn vertraglich ausdrücklich und schriftlich ein sog. Schließdienst vereinbart wurde. Liegt keine entsprechende Vereinbarung vor, besteht keine Haftung des Auftragsnehmers für etwaige Schäden. Unter Schließdienst wird die nochmalige Begehung der gereinigten Räume und die Kontrolle, ggf. das Versperren dieser Räume, verstanden.

§ 8 Haftung

  1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung.
  2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer für eigenes Verschulden und für Verschulden von Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
  2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
  3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
  4. Beim Erwerb beweglicher Sachen (Reinigungsmittel, u.ä.) bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

§ 10 Gerichtsstand

  1. Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

§ 11 Datenspeicherung

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet werden.

§ 12 Teilunwirksamkeit

  1. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
    An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

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Außenauftritt:

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Gewerbegebiet Neuteile 8
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Montag – Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr
und 12.30 – 16.30 Uhr
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Komplementär: Werner Furtmeier
Kommanditist: Daniela Furtmeier
USt.-IdNr.: DE 350 464 099
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Gerichtsstand Nördlingen

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Schmiedberg 4
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Dessauerstrasse 7
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PRS GmbH
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Daniela Furtmeier
USt.-IdNr.: DE 166 155 681
Registergericht Augsburg I HRB 14081
Gerichtsstand Nördlingen